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Der Jugendleiterkurs in den Osterferien ist voll.
Der nächste Jugendleiterkurs findet vom 12.-18. Oktober 2012 statt.
Eine Anmeldung ist bereits jetzt möglich!
Hier geht es zum Flyer
Die
Jugendleitercard

Was
bringt mir die Juleica?
Was
brauche ich um die Juleica zu beantragen?
Wie funktioniert der online-Antrag?
Meine
Juleica ist abgelaufen. Wie kann ich sie verlängern?
Was
bringt mir die Juleica?
Mit
der Juleica kannst Du nachweisen, dass Du im Bereich Leitung von
(Kinder-)Gruppen, Planung und Durchführung von Aktionen und
Erste Hilfe ausgebildet wurdest und gewisse Erfahrung hast.
Ein Jugendleiter-Kurs, der Voraussetzung für eine Juleica ist,
vermittelt Dir pädagogische, rechtliche und psychologische
Kenntnisse für den Umgang mit Gruppen. Du lernst viele
Methoden und Spiele kennen und weißt, wie man Aktionen plant
und durchführt. Außerdem lernst Du dich selbst
besser in deiner Rolle als Gruppenleiter/in einzuschätzen.
Die
meisten Vereine, Verbände, Kirchengemeinden etc. nehmen Dich
nur als Gruppenleiter/in mit zu ihren Fahrten/Aktionen, wenn Du eine
Juleica hast.
Daneben
gibt es noch einige "materielle" Vorteile:
- Beurlaubung für
Ferienfreizeiten
Für Juleica - Inhaber gibt es eine bundesweite Regelung, dass
sie bei ihrem Arbeitgeber für
ehrenamtliche Fahrten bezahlten Sonderurlaub beantragen
können. In der Praxis ist es nicht immer leicht diesen
Anspruch auch durchzusetzen, aber einen Versuch ist es immer wert.
- Beurlaubung
für Fortbildungen
Selbiges gilt auch für Jugendleiterfortbildungen. Auch hier
habt ihr Anspruch auf einen
Sonderurlaub.
- Anspuch auf
Aufwandsentschädigung für das ehrenamtliche Engagement
Dies wird in den Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich
gehandhabt. In einigen Kreisen bekommen die Juleica-Inhaber am Ende des
Jahres einen gewissen Betrag, wenn sie ihr ehrenamtliches Engagement
nachweisen können. In anderen Kreisen wird dieser Betrag
direkt an den Verband, Kirchengemeinde etc. gezahlt, die dann damit
etwas gutes für die Jugendarbeit tun soll.
- Anspruch auf ein Beiblatt zum Zeugnis
Das Land Schleswig - Holstein bietet seit Sommer 2002 das sogenannte
Beiblatt zum Zeugnis an.
Dies Beiblatt wird von demjenigen ausgefüllt, für den
ihr jugendleitend tätig seid,
ist aber ein richtiges amtliches Dokument. Es ist eine
Art "ehrenamtliches Arbeitszeugnis".
Untersuchungen des BDKJ haben ergeben, dass Arbeitgeber solche
Zeugnisse durchaus sehr positiv aufnehmen, da sie Fähigkeiten
und Eigenschaften bescheinigen,
die im normalen Zeugnis nicht aufgeführt sind.
Das Formular bekommt ihr in eurem zuständigen
Schulsekretariat. Falls nicht, einfach im Jugendbüro
nachfragen!
- Anspruch auf andere ortspezifische
Vorteile
Als Anreiz für die Juleica haben sich einige Kreise
überlegt, Vergünstigungen in verschiedensten
Bereichen zu bieten. Dazu gehört bundesweit zum Beispiel die
kostenlose private Mitgliedschaft
beim DJH (Deutsches Jugendherbergswerk). In anderen Kreisen
können das auch vergünstigte Eintritte
oder Rabatte in ausgewählten Läden sein. Genaue
Informationen erhaltet ihr bei eurem zuständigen
Kreisjugendring oder Jugendamt des Kreises!
Was
brauche
ich, um eine Juleica zu beantragen?
- Teilnahme an einer Jugendleiter-Ausbildung
(Gibt es im Frühjahr und im Herbst bei uns. Schau einfach im Kalender
nach)
- Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden)
- Passfoto (digital oder
eingescannt)
- Du musst auch tatsächlich ehrenamtlich
in der Jugendarbeit tätig sein
Ich
erfülle alle Voraussetzungen, was dann?
- Gehe auf
die Seite www.juleica.de
- Auf
"Online-Antrag" klicken
- Jetzt
musst Du dich registrieren (dazu brauchst
Du eine gültige E-Mail-Adresse)
- Danach
erhälst Du eine Mail mit deinem
Passwort
- Mit
dem Passwort kannst Du dich einloggen und
deinen Antrag stellen
- Jetzt
gibst Du deine Daten ein
- Träger:
Um den Träger zu
finden, bei dem Du ehrenamtlich tätig bist, gebe dein
Bundesland, Landkreis und die Stadt, in der dein
Träger sitzt ein. Dann müsste eigentlich
dein
Träger (z.B. Kirchengemeinde, DPSG-Stamm etc.) erscheinen.
Träger ist immer die Gemeinde, Pfadfinder-Stamm etc., bei dem
Du
ganz konkret tätig bist.
(Wenn
Du dir nicht sicher bist, wer dein Träger ist, melde dich bei
mir im Jugendbüro
und wir finden das gemeinsam raus. Bitte nicht irgendeinen
Träger
angeben, das bringt nur unnötige Verwirrung und
Arbeit
-für dich und mich- mit sich.)
- Die
Teilnahme-Bescheinigungen des Jugendleiter-
und Erste-Hilfe-Kurses schickst Du dann ins Jugendbüro (per
Post oder E-Mail, Adressen siehe rechts oben) und das
war's eigentlich schon.
Meine
Juleica
ist abgelaufen. Wie kann ich sie verlängern?
- Dazu musst du eine Jugendleiter-Fortbildung
besuchen. Diese Fortbildung muss mindestens 8 Stunden dauern (es
können auch meherere kürzere sein). Schicke die
Teilnahmebescheinigung davon an das Jugendbüro.
Wir
bieten
regelmäßig Jugendleiter-Fortbildungen an
(schau
im Kalender
nach)
- ein Passfoto (digital oder eingescannt)
- du musst immer noch ehrenamtlich in der
Jugendarbeit tätig sein

- das restliche Antragsverfahren läuft
wie
oben
beschrieben
Auf
der juleica.de-Seite gibt es auch eine gute Hilfe, die
alles nochmal Schritt für Schritt erklärt.
Bei
weiteren Fragen kannst Du dich auch gerne an das Jugendbüro
wenden.
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Kontakt
Melanie
Gerhardt
Beselerstraße
4a
25335
Elmshorn
Tel.:
04121/261241
Email:
jugendbuero-elmshorn(at)
kath-jugendarbeit-sh.de
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