Katholisches Jugendbüro Elmshorn



Der Jugendleiterkurs in den Osterferien ist voll.
Der nächste Jugendleiterkurs findet vom 12.-18. Oktober 2012 statt.
Eine Anmeldung ist bereits jetzt möglich!
 Hier geht es zum Flyer

Die Jugendleitercard

Foto Juleica


Was bringt mir die Juleica?
Was brauche ich um die Juleica zu beantragen?
Wie funktioniert der online-Antrag?
Meine Juleica ist abgelaufen. Wie kann ich sie verlängern?

Was bringt mir die Juleica?

Mit der Juleica kannst Du nachweisen, dass Du im Bereich Leitung von (Kinder-)Gruppen, Planung und Durchführung von Aktionen und Erste Hilfe ausgebildet wurdest und gewisse Erfahrung hast.
Ein Jugendleiter-Kurs, der Voraussetzung für eine Juleica ist, vermittelt Dir pädagogische, rechtliche und psychologische Kenntnisse für den Umgang mit Gruppen. Du lernst viele Methoden und Spiele kennen und weißt, wie man Aktionen plant und durchführt. Außerdem lernst Du dich selbst besser in deiner Rolle als Gruppenleiter/in einzuschätzen
.
Die meisten Vereine, Verbände, Kirchengemeinden etc. nehmen Dich nur als Gruppenleiter/in mit zu ihren Fahrten/Aktionen, wenn Du eine Juleica hast.

Daneben gibt es noch einige "materielle" Vorteile:
  1. Beurlaubung für Ferienfreizeiten
    Für Juleica - Inhaber gibt es eine bundesweite Regelung, dass sie bei ihrem Arbeitgeber für ehrenamtliche Fahrten bezahlten Sonderurlaub beantragen können. In der Praxis ist es nicht immer leicht diesen Anspruch auch durchzusetzen, aber einen Versuch ist es immer wert.

  2. Beurlaubung für Fortbildungen
    Selbiges gilt auch für Jugendleiterfortbildungen. Auch hier habt ihr Anspruch auf einen Sonderurlaub. 

  3. Anspuch auf Aufwandsentschädigung für das ehrenamtliche Engagement
    Dies wird in den Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich gehandhabt. In einigen Kreisen bekommen die Juleica-Inhaber am Ende des Jahres einen gewissen Betrag, wenn sie ihr ehrenamtliches Engagement nachweisen können. In anderen Kreisen wird dieser Betrag direkt an den Verband, Kirchengemeinde etc. gezahlt, die dann damit etwas gutes für die Jugendarbeit tun soll.
  1. Anspruch auf ein Beiblatt zum Zeugnis
    Das Land Schleswig - Holstein bietet seit Sommer 2002 das sogenannte Beiblatt zum Zeugnis an. Dies Beiblatt wird von demjenigen ausgefüllt, für den ihr jugendleitend tätig seid, ist aber ein richtiges amtliches Dokument. Es ist eine Art "ehrenamtliches Arbeitszeugnis".
    Untersuchungen des BDKJ haben ergeben, dass Arbeitgeber solche Zeugnisse durchaus sehr positiv aufnehmen, da sie Fähigkeiten und Eigenschaften bescheinigen, die im normalen Zeugnis nicht aufgeführt sind.
    Das Formular bekommt ihr in eurem zuständigen Schulsekretariat. Falls nicht, einfach im Jugendbüro nachfragen!
  1. Anspruch auf andere ortspezifische Vorteile
    Als Anreiz für die Juleica haben sich einige Kreise überlegt, Vergünstigungen in verschiedensten Bereichen zu bieten. Dazu gehört bundesweit zum Beispiel die kostenlose private Mitgliedschaft beim DJH (Deutsches Jugendherbergswerk). In anderen Kreisen können das auch vergünstigte Eintritte oder Rabatte in ausgewählten Läden sein. Genaue Informationen erhaltet ihr bei eurem zuständigen Kreisjugendring oder Jugendamt des Kreises!

Was brauche ich, um eine Juleica zu beantragen?

  • Teilnahme an einer Jugendleiter-Ausbildung (Gibt es im Frühjahr und im Herbst bei uns. Schau einfach im Kalender nach)
  • Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden)
  • Passfoto (digital oder eingescannt)
  • Du musst auch tatsächlich ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sein

Ich erfülle alle Voraussetzungen, was dann?Juleica

  • Gehe auf die Seite www.juleica.de
  • Auf "Online-Antrag" klicken
  • Jetzt musst Du dich registrieren (dazu brauchst Du eine gültige E-Mail-Adresse)
  • Danach erhälst Du eine Mail mit deinem Passwort
  • Mit dem Passwort kannst Du dich einloggen und deinen Antrag stellen
  • Jetzt gibst Du deine Daten ein
  • Träger: Um den Träger zu finden, bei dem Du ehrenamtlich tätig bist, gebe dein Bundesland, Landkreis und die Stadt, in der dein Träger sitzt ein. Dann müsste eigentlich dein Träger (z.B. Kirchengemeinde, DPSG-Stamm etc.) erscheinen. Träger ist immer die Gemeinde, Pfadfinder-Stamm etc., bei dem Du ganz konkret tätig bist. 
(Wenn Du dir nicht sicher bist, wer dein Träger ist, melde dich bei mir im Jugendbüro und wir finden das gemeinsam raus. Bitte nicht irgendeinen Träger angeben, das bringt nur unnötige Verwirrung und Arbeit  -für dich und mich- mit sich.)
  • Die Teilnahme-Bescheinigungen des Jugendleiter- und Erste-Hilfe-Kurses schickst Du dann ins Jugendbüro (per Post oder E-Mail, Adressen siehe rechts oben) und das war's eigentlich schon.

Meine Juleica ist abgelaufen. Wie kann ich sie verlängern?

  • Dazu musst du eine Jugendleiter-Fortbildung besuchen. Diese Fortbildung muss mindestens 8 Stunden dauern (es können auch meherere kürzere sein). Schicke die Teilnahmebescheinigung davon an das Jugendbüro.
Wir bieten regelmäßig Jugendleiter-Fortbildungen an (schau im Kalender nach) 
  • ein Passfoto (digital oder eingescannt)
  • du musst immer noch ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig seinJuleica
  • das restliche Antragsverfahren läuft wie oben
    beschrieben

Auf der juleica.de-Seite gibt es auch eine gute Hilfe, die alles nochmal Schritt für Schritt erklärt.
Bei weiteren Fragen kannst Du dich auch gerne an das
Jugendbüro wenden.

Kontakt


Melanie Gerhardt  

Beselerstraße 4a  
25335 Elmshorn  
Tel.: 04121/261241  

Email: jugendbuero-elmshorn(at)
kath-jugendarbeit-sh.de